Warum dieser Bereich als Hochrisiko gilt
Anhang III Nr. 2 erfasst KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil beim Betrieb und der Steuerung kritischer Infrastruktur dienen — etwa in der Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Wärme, im Straßenverkehr oder in der kritischen digitalen Infrastruktur.
Der Maßstab ist hier die funktionale Sicherheit: Fällt das System aus oder trifft es falsche Entscheidungen, kann das die Gesundheit und Sicherheit vieler Menschen gefährden. Anders als in anderen Bereichen steht nicht das Profiling im Mittelpunkt.
Typische Systeme in diesem Bereich
- KI zur Laststeuerung und Netzstabilisierung in der Energieversorgung
- Steuerung und Überwachung in der Wasser- und Wärmeversorgung
- KI-gestützte Verkehrssteuerung und -leittechnik
- Sicherheitsrelevante Steuerung kritischer digitaler Infrastruktur
Diese Pflichten greifen
- Risikomanagement mit Fokus auf funktionale Sicherheit und Ausfallszenarien
- Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15)
- Technische Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht
- Konformitätsbewertung und Registrierung vor Inbetriebnahme
Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3
Weil hier seltener ein Profiling natürlicher Personen stattfindet, kann die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 eher in Betracht kommen als in anderen Bereichen — etwa wenn die KI nur eine eng begrenzte, vorbereitende Aufgabe erfüllt. Auch das ist jedoch zu begründen und zu dokumentieren.