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Anhang III, Nr. 1 · Biometrie

Biometrische KI-Systeme: Hochrisiko-Einstufung nach EU AI Act

Biometrische KI-Systeme stehen im EU AI Act unter besonderer Beobachtung. Manche Anwendungen sind hochriskant, einige sogar verboten — die genaue Abgrenzung ist hier besonders wichtig.

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Warum dieser Bereich als Hochrisiko gilt

Anhang III Nr. 1 erfasst Systeme zur biometrischen Fernidentifizierung, zur biometrischen Kategorisierung anhand sensibler Merkmale und zur Emotionserkennung. Diese Anwendungen greifen tief in die Grundrechte ein und gelten daher als Hochrisiko.

Wichtig: Einige biometrische Praktiken sind nach Art. 5 ganz verboten — etwa bestimmte Formen der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum oder die ungezielte Erstellung von Gesichtsdatenbanken. Vor der Hochrisiko-Frage steht also die Frage nach einem etwaigen Verbot.

Typische Systeme in diesem Bereich

  • Biometrische Identifizierung oder Verifizierung anhand von Gesicht, Stimme oder Fingerabdruck
  • Biometrische Kategorisierung von Personen
  • Emotions- oder Aufmerksamkeitserkennung
  • Zutritts- und Authentifizierungssysteme auf biometrischer Basis

Diese Pflichten greifen

  • Prüfung, ob eine verbotene Praktik nach Art. 5 vorliegt — vor allem anderen
  • Bei Hochrisiko: Risikomanagement, Daten-Governance, Genauigkeit und Cybersicherheit
  • Technische Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht
  • Konformitätsbewertung und Registrierung vor Inbetriebnahme

Die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3

Biometrie und Profiling hängen eng zusammen — die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 trägt hier kaum, sobald Personen anhand biometrischer Daten bewertet oder kategorisiert werden. Zudem ist immer zuerst zu prüfen, ob eine Anwendung überhaupt zulässig oder nach Art. 5 verboten ist.

Häufige Fragen

Ist biometrische Gesichtserkennung ein Hochrisiko-KI-System?
Häufig ja — biometrische Identifizierung und Kategorisierung fallen unter Anhang III Nr. 1. Manche Echtzeit-Anwendungen im öffentlichen Raum sind sogar ganz verboten. Die genaue Ausgestaltung entscheidet.
Welche biometrischen KI-Anwendungen sind verboten?
Art. 5 verbietet unter anderem bestimmte Formen der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Datenbanken. Diese Frage steht vor der Hochrisiko-Einstufung.
Ist eine biometrische Zutrittskontrolle betroffen?
Das hängt vom Einsatz ab. Eine reine Verifizierung kann anders zu bewerten sein als eine Fernidentifizierung. Eine Einzelfallprüfung ist hier besonders ratsam.